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Wer schreibt, der bleibt!
lautete nach einem
berüchtigten Urteil zur Dokumentationspflicht, dem so genannten Dekubitusurteil
,
ein bekannter Merksatz für die Mitarbeiter in der Kranken- und
Altenpflege — sowohl ambulant als auch stationär. Letztlich
sagte das Urteil nur aus, dass im Zweifelsfall nur schriftlich
dokumentierte Leistungen als wirklich erbracht gelten. Durch
dieses Urteil und seine Implikationen hat sich die Bedeutung einer
sachgerechten Dokumention noch einmal wesentlich erhöht.
Dokumentiert werden nicht nur die erbrachten Leistungen, sondern auch der Zustand des Patienten wie auch dessen Entwicklung — beispielsweise in Form einer Wunddokumention, die den Verlauf einer Wundheilung und die Art der Wundversorgung beschreibt. Andere Formen der Dokumention können ein Sturzprotokoll oder auch ein Schmerztagebuch sein.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Letzte
Änderung: 2025-05-28