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Dokumentation

Wer schreibt, der bleibt! lautete nach einem berüchtigten Urteil zur Dokumentationspflicht, dem so genannten Dekubitusurteil, ein bekannter Merksatz für die Mitarbeiter in der Kranken- und Altenpflege — sowohl ambulant als auch stationär. Letztlich sagte das Urteil nur aus, dass im Zweifelsfall nur schriftlich dokumentierte Leistungen als wirklich erbracht gelten. Durch dieses Urteil und seine Implikationen hat sich die Bedeutung einer sach­gerechten Dokumention noch einmal wesentlich erhöht.

Leistungsnachweis

Dokumentiert werden nicht nur die erbrachten Leistungen, sondern auch der Zustand des Patienten wie auch dessen Entwicklung — beispielsweise in Form einer Wunddokumention, die den Verlauf einer Wundheilung und die Art der Wundversorgung beschreibt. Andere Formen der Dokumention können ein Sturzprotokoll oder auch ein Schmerztagebuch sein.

Siehe auch:


© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Letzte Änderung: 2025-05-28