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Die Grundpflege — insbesondere die Körperpflege — im Rahmen der Pflegeversicherung ist eine der Hauptleistungen, die Ambulante Pflegedienste erbringen, aber auch in anderen Zusammenhängen und anderen Kostenträgern gibt es die Grundpflege als Leistung; z. B. als Leistung einer Unfallversicherung:
Leistungen der Grundpflege sind auch im Rahmen der Häuslichen
Krankenpflege möglich, z. B. nach einer Krankenhausentlassung
im Rahmen einer Überleitungspflege, mit der
die Versorgung in den nächsten Wochen sichergestellt werden soll.
Hat der Betroffene nur den Pflegegrad 1 und erhält Betreuungsleistungen,
so können hier auch Leistungen der Körperpflege erbracht werden.
Dies ist bei einem höheren Pflegegrad nicht mehr möglich.
Auch im Rahmen der Verhinderungspflege sind Leistungen der Grundpflege möglich.
Überleitungspflege
kann nach einem Krankenhausaufenthalt gewährt werden, wenn die
betroffene Person noch keinen Pflegegrad hat und es auch nicht
aussichtsreich ist, eine Schnelleinstufung nach
Aktenlage noch im Krankenhaus durchzuführen.
© Das Ambulante Pflege-Team GbR 2025 — Zuletzt
geändert: 2025-05-29