Im Rahmen des Arbeitskreises Pro Holtenau erstellte Texte und geführte Interviews. Diese Texte werden auch im Holtenauer Infoblatt veröffentlicht.
„Wasserseitiges, leicht ansteigendes,
parkähnliches Gelände mit Blick über die Kieler
Förde, eingebettet in ein historisches Ambiente und in
unmittelbarer Nähe zum Nord-Ostsee-Kanal, meistbietend zu
verkaufen.“
Mit ähnlichen Worten wurde sie angepriesen, die
Bundeswehrliegenschaft im Holtenauer Unterland. Holtenauer
wissen, dass man hier nicht übertrieben hat und
wünschen sich schon seit langem eine Lösung für
dieses wunderschöne Gelände.
Bereits seit 1995 steht das südliche Holtenauer Unterland für eine zivile Nachfolgenutzung zur Debatte. Fast zehn Jahre macht man sich nun schon Gedanken um eines der wenigen Kieler „Sahnestücke“ in unmittelbarer Wasserlage. Neben erfolgloser Investorensuche wurden Altlastengutachten und Machbarkeitsstudien erstellt. Es gab auch Schallschutzgutachten, die dem Gelände trotz des „Damoklesschwertes“ Flughafenausbau schließlich das Prüfsiegel „allgemeines Wohngebiet“ (WA) verliehen.
War es in guten Zeiten offenbar nicht gelungen, einen geeigneten Investor zu finden, kam nun in schlechten Zeiten, nämlich am Ende des wirtschaftlichen Krisenjahres 2003, plötzlich Bewegung in die Angelegenheit, indem das rechtlich notwendige Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt wurde.
Der zukünftige Investor - seit Ablauf der Fristen Ende
Dezember wartet man gespannt darauf, um wen es sich dabei handelt
- darf im Unterland aber nicht einfach loslegen. Ein zwischen der
Stadt und der g.e.b.b. mbH (Vermarktungsgesellschaft der
Bundeswehr) vereinbarter „Strukturplan“ und ein
„Eckwertepapier“ geben ihm einen städtebaulichen
Rahmen vor. So soll er z.B. verpflichtet werden, einen
Architektenwettbewerb (auf eigene Kosten) durchzuführen,
dessen Ergebnisse dann Grundlage für das weitere
B-Plan-Verfahren sein sollen. So weit, so gut! Nur was ist, wenn
dem Investor keiner der Architektenentwürfe gefällt
oder die Realisierung schöner Entwürfe für ihn
nicht finanzierbar ist? Kann er dann von Seiten der Stadt auf
eine bestimmte Art der Bebauung verpflichtet werden?
Die Holtenauer haben noch weitere Fragen: In der
Ortsbeiratssitzung am 1.12.03 wurde von Seiten der Bürger
mit Nachdruck auf die schlechte Erreichbarkeit der Liegenschaft
und den deswegen zu befürchtenden Anstieg der
Verkehrsbelastung in Holtenau verwiesen. Denn eigentlich nur von
der Wasserseite unproblematisch zu erreichen, liegt das
Gelände, gleich einer Insel, zwischen Flugplatz,
Bundeswehrgelände, der Förde und dem
denkmalgeschützten Ambiente des Kanalpackhauses.
Der Holtenauer Ortsbeirat formulierte diese Bedenken in zwei
einstimmig beschlossenen Anträgen an den Bauausschuss der
Stadt Kiel, in denen u.a. alternative Verkehrsanbindungen des
Neubaugebietes und des gesamten Ostteils Holtenau sowie die
generelle Durchfahrt des Baustellen-Schwerverkehrs durch das
Kasernengelände über die Nordwache am Schusterkrug
gefordert werden.
(Den Wortlaut der Anträge und der Begründungen finden Sie unter:www.kiel.de/ALLRIS/Kopieindex.htm)
Der Bauausschuss der Stadt Kiel befasste sich am 4.12.03 mit
den Holtenauer Anträgen und beschloss, dass alternative
Verkehrsanbindungen geprüft werden sollen und die Verwaltung
in den künftigen Verhandlungen „verträgliche
Lösungen für den Baustellenverkehr“ finden
soll.
Diese weichen Formulierungen lassen viele Hintertüren offen:
Wer bestimmt, was eine „verträgliche
Lösung“ ist? Dass diesbezüglich
Bürgermeister Klein-Knott eine andere Sichtweise hat, als
die betroffenen Holtenauer Anwohner, liegt in der Natur seiner
sicheren Entfernung zum Geschehen. Schließlich rechnet man
vor Ort mit ca. 17.000 m3 Abbruchmaterial (inkl. Entsiegelungen)
und auch neues Baumaterial in ähnlicher
Größenordnung wird den umgekehrten Weg nehmen
müssen. Hinzu kommt bei 250 geplanten neuen Wohneinheiten
eine deutlich spürbare Mehrbelastung der Straßen
Holtenaus. Dabei wäre es für die Bundeswehr ein
Leichtes, eine sog. „verträgliche Lösung“
zu finden, bzw. anzubieten, indem sie z.B. eine zweite Ausfahrt
nach Schusterkrug gestattet. Bei der Vermarktung der Liegenschaft
sollte dieses für die Bundeswehr eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein, denn mit einer guten
Erreichbarkeit steigt bekanntlich der Verkehrswert eines
Grundstückes. Übrigens: Auch Sicherheitsgründe
sprechen dafür, dass der langgehegte Wunsch vieler
Holtenauer nach einem zweiten Zu- und Ausgang ihres Ortsteils
über Schusterkrug endlich in Erfüllung geht.
(swg) © Arbeitskreis Pro Holtenau 2003
© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 21-05-2019 22:22