Holtenauer Geschichte

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Bekanntmachung Kanalinspektor 1864

Bekanntmachung, betreffend den Geschäftskreis des Inspectorats des Schleswig-Holsteinischen Canals in Rendsburg.

Zum Geschäftskreis des Canalinspectorats in Rendsburg gehört, außer den Cassirer- und Rechnungsgeschäften des früheren Canalsecretariats und den Geschäften des früheren Packhaus- und Materialverwalters sowie Hafenmeisters in Rendsburg, die Aufsicht über alle Werke und Gebäude des Canalinstituts von der östlichen Mündung bis nach Voorde, der Häfen zu Holtenau und Rendsburg, sowie über die Bake zu St. Peter und die Leuchtfeuer zu Friedrichsort und Bülk, ferner die Bezeichnung des Fahrwassers der Ober- und Untereider, sowie der Nußeneider mit Tonnen und Baken, die Stationirung der Leuchtfeuer-Galliote, die Aufsicht über dieselbe, sowie über das gesammte Eidertonnen-, Baken- und Lootsenwesen.

Alle Beamte und Angestellte, deren Geschäfte demnach zum Ressort des Canalinspectorats gehören, werden angewiesen, den Anordnungen desselben Folge zu leisten und ihre Eingaben und Anträge an diese Behörde zu richten.

Flensburg, den 15. November 1864.


© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 30-05-2019 12:36

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