Home - Index - News - Updates - Impressum
Mit dem Begriff Wenden
werden die Westslawen bezeichnet, die
seit dem 7. Jahrhundert in Teilen Nord- und Ostdeutschlands
siedelten. Typisch für die Siedlungen der Wenden sind die so
genannten Rundlinge
, also in Kreis- oder
Hufeisenform angelegte Dörfer — eine Form, die man im Dänischen Wohld z. B. im Dorf Pries findet (natürlich ist diese Form
auf älteren Karten besser zu erkennen als heute!). Nicht nur in
Dorf Pries, sondern auch in anderen Orten wie Rathmannsdorf auf dem
westlichen Fördeufer und im Dänischen Wohld
gibt es Hinweise auf eine slawische Besiedlung.
Abb.: Slawische
Ortsnamen rund um die Kieler Förde.
Um sich von den slawisch beeinflußten Gebieten abzuschotten,
entstand in Ostholstein eine Reihe von Befestigungen, der Limes Saxoniae
.
Die Slaven zerstörten Hamburg und Schleswig bereits 1066. Wir nehmen nun an, daß Kiel damals existent war; Kiel lag also den Slaven vor der Thüre; sie brauchten nur ein paar Schritte aus ihrem Gebiete vorzugehen, um in Kiel zu seyn; es konnte von ihnen zu Wasser und zu Lande angegriffen werden, und mußte als eine angebliche Stadt die Raubgier der Slaven besonders auf sich ziehen.1
Die wagrischen Wenden waren zwar ums Jahr 1140 von den Holsteinern unterjocht worden; aber man fürchtete sie doch in der Nachbarschaft, denn sie ließen das Rauben nicht, und wohnten nicht gar fern von Kiel im nördlichen Theile von Wagrien. [...] Auch fuhren die entfernteren Slaven noch lange nach Unterjochung der wagrischen fort, die Küstengegenden durch Raubzüge zu ängstigen, daher man bei der Treulosigkeit und Raubsucht der Slaven sich in Kiel vor einem plötzlichen Ueberfall derselben nicht hat sicher halten können, wenn der Ort wohlhabend gewesen ist.2
Siehe auch:
© Bert Morio — Zuletzt geändert: 11-11-2017
Falck, U. [Hrsg.]: Archiv für Geschichte, Statistik, Kunde der Verwaltung und Landesrechte der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Band 1, 1842,, S. 492 ↩
Falck, U. [Hrsg.]: Archiv für Geschichte, Statistik, Kunde der Verwaltung und Landesrechte der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Band 1, 1842, S. 501. ↩