Holtenauer Geschichte

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Das Schnellgericht im Lotsenhaus

Schon in der Weimarer Republik existierte im Lotsenhaus ein Schnellgericht, das die von Staatsanwalt und Schutzpolizei von Bord der Schiffe geholten Angeklagten innerhalb kürzester Zeit aburteilte. Um den Aufenthalt der Schiffe vor Holtenau möglichst abzukürzen und den Reedern jeden Zeitverlust zu ersparen, arbeitete das Schnellgericht ununterbrochen.

Über ein solches Verfahren des Schnellgerichtes berichtete beispielsweise am 26. Oktober 1931 der Sozialdemokratische Pressedienst:

Von den deutschen Dampfern, deren Besatzungen sich in Leningrad von der RGO in einen wilden Streik hineinhetzen ließ, sind bis jetzt 15 in Holtenau eingelaufen; 17 fehlen noch. Polizei und Reichsmarine versuchen zur Zeit klarzustellen, wo die überfälligen Schiffe verblieben sein können. Vom Schnellgericht in Holtenau sind bis jetzt 69 Seeleute der bestreikten Schiffe zu insgesamt 122 Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Das Schnellgericht in Holtenau trat anscheinend ad hoc zusammen, so geht es jedenfalls aus folgendem Auszug aus dem Sozialdemokratischen Pressedienst vom 28.10.1931 hervor, nachdem es den zuständigen Stellen nicht gelungen war, Kontakt zu den anderen betroffenen Schiffen zu erhalten, die sich noch auf der Rückfahrt nach Kiel befanden:

Das Schnellgericht in Holtenau ist deshalb aufgelöst worden. Die Schnellverfahren gegen die Besatzung der noch ausstehenden Schlepper, Dampfer und Leichter werden im Kieler Strafgerichtsgebäude vor sich gehen.

Auszüge aus der Weltbühne1:

Das holtenauer Schnellgericht an der Einmündung des Nord-Ostseekanals in der Kieler Bucht war in den letzten Oktobertagen der Schauplatz des Schnellgerichts gegen die Besatzungen deutscher Schiffe, die im Hafen von Leningrad gestreikt hatten. (S. 740)

Jetzt war der Zeitpunkt für eine Glanzleistung der deutschen Justiz gekommen. Seeflugzeuge suchten die Ostsee ab, um die heimkehrenden Schiffe möglichst frühzeitig zu sichten. Vor der Einfahrt in die Kieler Bucht wurden sie von einer Halbflottille von Kriegsfahrzeugen umkreist und zur Reede von Holtenau geleitet. Noch ehe die Anker niedergingen, kam ein Staatsanwalt mit Schutzpolizei an Bord, eilig wurden Protokolle aufgenommen, die Mannschaften mit Sack und Pack an Land geholt und ein halbes Stündchen später standen die Schwerverbrecher bereits vor dem Schnellrichter im Lotsenhaus. (S. 741)



Um den Aufenthalt der Schiffe vor Holtenau möglichst abzukürzen und den Reedern jeden Zeitverlust zu ersparen, arbeitete das Schnellgericht ununterbrochen: Tag und Nacht, Werktag und Sonntag. In drei Schichten lösten sich Richter und Staatsanwälte ab. Schließlich sollten sogar zwei Schnell­gerichts­garnituren nebeneinander wirken, zu gleicher Zeit im holtenauer Lotsenhaus und im Strafgericht am Schützenwall in Kiel. (S. 741)

Die Vossische Zeitung schreibt in ihrer Ausgabe vom 23. Oktober 1931 über das Holtenauer Gericht:

Es ist kein weiter Weg zum Gerichtsort. Unterhalb des Leuchtturmhügels in Holtenau ist das Gericht in dem Haus, das dem Aufenthalt der Kanallotsen dient, zusammengetreten. Der Erfrischungsraum ist in aller Eile in einen Gerichtssaal verwandelt worden.

Siehe auch:

© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 01-06-2019 19:02


  1. Quelle: Fritz Löwenthal: Meuternde Matrosen, in: Die Weltbühne, Bände 16-28, Berlin 1933, S. 740-742.