Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Wurde die Verordnung im vollen Umfang genehmigt?

nein:

Es gibt Fälle, in denen die Krankenkasse eine Kostenübernahme ganz oder aber in Teilen ablehnt. Gründe dafür können sowohl inhaltlich als auch formal sein:

  • inhaltlich: z. B. wenn aus der Verordnung nicht hervorgeht, warum der Patient nicht in der Lage ist, die Behandlungspflege selbständig durchzuführen. Ein solcher Grund könnte beispielsweise eine Blindheit bei der Einnahme von Medikamenten sein. Achtung: Leider hat die Praxis der letzten Jahre immer wieder gezeigt, dass viele Arztpraxen nicht dazu in der Lage sind eine Verordnung sowohl inhaltlich als auch entsprechend der Richtlinien über Häusliche Krankenpflege auszustellen.
  • formal: z. B. wenn die Verordnung zu spät zur Genehmigung eingereicht wurde.

In den Richtlinien über die Häusliche Krankenpflege ist genau vermerkt, welche Anforderungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen. Der Patient hat jedoch die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einzulegen.

Sollte auch der Widerspruch und alle anderen möglichen rechtlichen Wege erschöpft sein, bestimmt natürlich noch die Möglichkeit mit dem ambulanten Pflegedienst privat abzurechnen.

ja:

Wurde die Verordnung über Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse genehmigt, rechnet der beauftragte ambulante Pflegedienst direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privat Versicherte erhalten die Rechnung und die entsprechenden Leistungsnachweise vom Pflegedienst.