P1 Erstbesuch
Wenn ein Klient neu durch den Pflegedienst versorgt wird, dann wird der LK 18 abgerechnet, er beinhaltet:
- Anamnese.
- Abstimmung und Festlegung der konkreten Pflegeplanung: Die Pflegeplanung berücksichtigt, dass die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen dienen.
- Beratung bei der Auswahl der zu erbringenden Leistungskomplexe.
- Informationen über weitere Hilfen.
- Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages.
P2 Folgebesuch
Dient der Aktualisierung, oder:
- Pflegevisite.
- Hilfeplangespräch.