Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Tages- und Nachtpflege

Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.

Dies gilt insbesondere in den Fällen

  • einer kurzfristigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit,
  • der Ermöglichung einer (Teil-)Erwerbsfähigkeit für die Pflegeperson,
  • einer beabsichtigten teilweisen Entlastung der Pflegeperson,
  • einer nur für einige Stunden am Tag notwendigen ständigen Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen.
  • Pflegebedingte Aufwendungen.
  • Aufwendungen für soziale Betreuung.

Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung. Eine Kombination mit Pflegesachleistungen oder Pflegegeld ist möglich.