Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Kostenträger

Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen, so dass wir direkt mit allen Kostenträgern abrechnen können - eine Ausnahme bilden die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen!

Es sind folgende Kostenträger möglich:

  • Pflegekasse.
  • Krankenkasse.
  • Hilfe zur Pflege gemäß §§ 68/69 BSHG über das Amt für soziale Dienste.
  • Selbstzahler.
  • Beihilfe.
  • Private Pflegeversicherung.
  • Private Krankenversicherung.
  • Unfallversicherung.

Die Pflegeversicherung als Kostenträger

In der Vielzahl Fälle werden die Pflegekosten durch die Pflegeversicherung getragen. Voraussetzung ist hierfür eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der im Rahmen eines Hausbesuchs den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Der Begutachtung durch den MDK geht ein Antrag des Pflegebedürftigen auf Leistungen der Pflegeversicherung voraus.

Nach einem positiven Bescheid durch den MDK werden die durch den Pflegedienst erbrachten Leistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch die Pflegekasse gezahlt. Die maximale Höhe der Zahlung hängt dabei von der Höhe der Pflegestufe ab.

Handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung, so rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und berechnen dabei die uns durch die Pflegeversicherung vorgeschriebenen Entgelte für Leistungen der Pflege­versicherung.

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Pflegeversicherung nicht als eine Art "Vollkaskoversicherung" für die Pflege gedacht war, d. h. sie deckt das Pflegerisiko in vielen Fällen nicht vollständig ab. In der Regel reicht das Budget, das die Pflegeversicherung in der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung stellt, nicht aus, alle notwendigen Leistungen, die durch den Pflegedienst erbracht werden, abzudecken.

Den Differenzbetrag zwischen dem Budget der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes muss der Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, müssen seine Angehörigen den nicht bezahlbaren Teil abdecken bzw. es können Leistungen der Sozialhilfeträger beantragt werden. Es sollte daher überprüft werden, ob dem Betroffenen Leistungen der Sozialhilfeträger zustehen.

Wir stellen Ihnen einen exakten Kostenvoranschlag auf, aus dem Sie ersehen können, welche Beträge wir mit der Pflegekasse abrechnen werden, wieviel Pflegegeld eventuell für pflegende Angehörige zur Verfügung steht und ob mit Zuzahlungen seitens des Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Bitte bedenken Sie dabei, dass diese Zahlen variieren können - sowohl aufgrund der unterschiedlichen Monatslängen als auch aufgrund zusätzlich erbrachter oder nicht erbrachter Pflegeleistungen.