Selbstzahler
Falls Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen, oder aber gar nicht anspruchsberechtigt sind, rechnen wir - wenn irgend möglich - analog zu den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung ab. Leistungen, die den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung nicht zu zuordnen sind, rechnen wir auf Stundenbasis ab. Dabei gehen wir von den folgenden Stundenpreisen aus:
Montag bis Samstags: | 6.30 - 21.00 Uhr: | 28,50 € / Einsatzstunde |
Sonn- und Feiertags: | 6.30 - 21.00 Uhr: | 31,35 € / Einsatzstunde |
Nachts: | 21.00 - 6.30 Uhr: | 34,00 € / Einsatzstunde *) |
_____________
*) Entsprechend dem 10 %igem Zuschlag der Pflegeversicherung.