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Wohnungsschlüssel

Oft sind alleine lebende Patienten nicht in der Lage, dem ambulante Pflegedienst die Wohnungstür zu öffnen. Oder aber es besteht ein hohes Risiko, dass der Patient aus anderem Grund die Wohnungstür nicht öffnen kann. In diesem Fall macht Sinn, dem Pflegedienst einen Schlüssel zur Verfügung zu stellen, damit dieser im Zweifelsfall die Tür öffnen kann. Möchte dieses der Patient nicht, so steht der Pflegedienst in gewissen Situationen vor der Frage, ob er die Wohnungstür auf Kosten des Patienten aufbrechen lässt, muss er mit Gefahr im Verzug rechnen. Natürlich hat der Patient die Möglichkeit, schriftlich niederzulegen, dass dieses auf eigene Verantwortung in einer solchen Situation nicht passieren soll.

Die Schlüssel werden im Büro des Pflegedienstes in einem Safe aufbewahrt und sind anonymisiert, d. h. auch bei Verlust eines Schlüssels ist nicht auf die Adresse zu schließen.

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