Holtenauer Geschichte

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Hexenverfolgung im Dänischen Wohld

Auch das Gut Seekamp, zu dem auch das Bauerndorf Holtenau gehörte, blieb wie auch andere Güter im Dänischen Wohld nicht vom Hexenwahn verschont. Im 17. Jahrhundert kam es immer wieder zu Hexenprozessen, die in vielen Fällen mit dem Tod der angeklagten — meist weiblichen — Personen endeten.

Hexen Abb.: Aus einem historischen Manuscript.

So wurden im Jahre 1615 auf Gut Seekamp die beiden Frauen Engelke Krabbenhöft und Abelke Kohberg der Hexerei beschuldigt und hingerichtet. Zwei Jahre zuvor wurden auf Gütern im Dänischen Wohld 5 Frauen als Hexen angeklagt und getötet. Der Heimatforscher Missfeld spricht von 6 Frauen, die 1613 in Dänisch-Nienhof aus nichtigem Anlaß als Hexen verbrannt wurden, wobei dies als eine Art Volksbelustigung aufgezogen wurde, die großen Zuspruch fand; auch seien 1633 einige alte Frauen in Noer der Hexerei bezichtigt und verbrannt worden, wohl weil man glaubte, sie seien für den tödlichen Reitunfall Melchior von Ahlefeldts verantwortlich.

1676 bezichtigte die 13jährige Anjen Preetzen, die auf Gut Bülk an der Kieler Förde lebte, ihre Stiefmutter der Hexerei. Die Mutter, Trinke Preetzen, wurde auf Anordnung des Kieler Rates verhaftet, verhört und gab schließlich unter Folter die ihr zur Last gelegten Verbrechen zu. Dabei hatte Trine Preetzen "von Selbsten auff ihren Vater Hinrieh Busch bekandt, daß er mit auff dem hexentanz gewesen". Zugleich verweist sie auf ein angebliches Hexenmal an dessen Körper. Der Vater wird ebenfalls fest genommen. Von Beruf war er Schütter, d. h. ihm oblag der Schutz der vor den Toren Kiels liegenden Gemeindefelder bzw. des ihm gegen Entgelt zur Bewahrung aufgegebenen Viehs. Busch gehörte demnach zur Unterschicht der städtischen Bevölkerung. Das Teufelsmal wurde bei einer Untersuchung gefunden, die Nadelprobe gemacht, d.h. mit einem spitzen Gegenstand in dieses Stigma eingestochen, Blut floß angeblich nicht - die Schuld Buschens schien für die Richter unzweifelhaft festzustehen. 1676 wurde er in Kiel verbrannt.1

Für die beiden Landesteile Schleswig und Holstein konnten im Zeitraum zwischen 1530–1735 mindestens 846 Hexenprozesse ausgemacht werden, und noch im Jahr 1724 wurde der letzte Mensch – ein Mann – hingerichtet. Auffällig ist im Gegensatz zu anderen Gebieten Deutschlands der mit rund 500 Fällen recht hohe Anteil an Todesurteilen.

Ein interessantes Detail aus der Holtenauer Vergangenheit zum Thema Hexenglauben wird in einer Topographie von 1855 erwähnt:

Holtenau war in früherer Zeit ein adelicher der Familie v. Buchwald gehöriger Hof an der Levensaue, wo sich noch am östlichen Ende des Dorfes Spuren von Gebäuden finden; besonders enthält ein mit Buschwerk bewachsener Hügel Blocksberg bedeutende Ueberreste. Dieser Hof ist späterhin eingegangen und die Ländereien sind mit Seekamp vereinigt.2

Der Begriff Blocksberg, womit hier anscheinend der Ort gemeint ist, an dem sich einstmals der Meierhof Holtenau befand und später die Dankeskirche errichtet wurde3, stand früher oft im Zusammenhang mit Magie, Hexen und Hexenverfolgung. Orte mit dem Namen Blocksberg galten als Versammlungsplätze von Hexen.

Aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, während welcher Zeit die Hexenprozesse in Holstein weniger häufig gewesen zu sein scheinen, sind uns dagegen ziemlich viel Fälle aus Schleswig bekannt, bald durch kürzere Notizen, bald durch ausführliche Protokolle; so in den Jahren 1613 bis 1618 mehrere Fälle aus dem Dänischen Wohld […]
Die Untersuchungen im Dänischen Wohld, durch welche eine größere Zahl Unglücklicher den Tod fanden, mögen veranlaßt sein durch Claus v. d. Wisch auf Dänischneuhof, der als ein harter Herr bezeichnet wird, dem aber eine Hexe nichts anhaben konnte, weil er sich jeden Abend und morgen segnete und betete, in den übrigen Fällen gehen die Anklagen aus dem Volke selbst hervor.
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Siehe auch:

© Bert Morio 2018 — Zuletzt geändert: 19-11-2018 22:39


  1. Schulte, Rolf: „für einen hexen mann gescholten ...”. Männer in der Zeit der Hexen­verfolgung in Schleswig-Holstein, in: Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holsteins e.V.: Band 10, 1996, S. 14. 

  2. Schröder, Johannes von / Biernatzki, Jürgen Hermann: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebietes der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck (Allgemeiner Theil, Repertorium A–H), Oldenburg 1855, S. 235. 

  3. Daß die Dankeskirche gerade an einem Ort errichtet wurde, der in früherer Zeit mit Hexerei in Verbindung gebracht wurde, mag wohl Zufall sein, aber es war in früherer Zeit für die christliche Kirche durchaus üblich, solch heidnische Orte zu überbauen um solche Spuren auszulöschen. 

  4. S. H. L. Gesellschaft für vaterländische Geschichte: Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Band 2, Kiel 1859, S. 219.