Es scheint so, als hätten die Gutsherren im Dänischen Wohld die ihnen als Folge der Leibeigenschaft gegebenen Rechte über ihre Untertanen relativ maßvoll ausgeübt - ganz im Gegensatz zu der verglichen mit anderen Teilen Deutschlands relativ großen Zahl von Todesurteilen, die es in Schleswig-Holstein im Rahmen der Hexenverfolgung gegeben hat.
Da nichts Gegensätzliches bekannt ist, können wir mit Recht annehmen, dass im Dänischen Wohld unter den Ahlefeldts, Rantzaus und Brockdorfs ein einigermaßen menschliches Verhältnis zu ihren leibeigenen Untergebenen bestanden hat, zumindest aus damaliger Sicht. Jedenfalls wird hier aus dem Dänischen Wohld in keinem Fall von Peitschenhieben berichtet.
Abb.: Strafesel (Quelle: Wikipedia).
Auch der Heimatforscher Nicolaus Detlefsen [Detlefsen
1978] fand bei seinen Recherchen keine Berichte über harte oder grausame Behandlung der
Untertanen, er weist allerdings darauf hin, daß in einem Inventarium des Gutes Seekamp aus dem Jahre 1741 von einem hölzernen Esel
berichtet wird, der dort auf dem Hofplatz stand. Auf solch einem in der ungefähren Form eines
Esels konstruierten scharfkantigem Holzgestell wurde der zu Bestrafende festgebunden und mußte
dort dann stundenlang verharren. Je nach der Schwere ihres Vergehens wurden ihnen dann noch
Gewichte an die Füße gebunden.
Auf den Esel kamen in der Regel Soldaten für kleinere Dienstvergehen, aber auch1schlechte Eheleutewurden auf den Strafesel gesetzt. Der Strafesel diente zur Bestrafung leichter Verbrechen an öffentlichen Stellen, wie beispielsweise auf Marktplätzen oder vor Rathäusern. Er stand für gewöhnlich neben dem Pranger.
Der Esel
wurde auch erwähnt als das Gut Seekamp im Jahr 1769 verpachtet wird,
denn hier findet sich im Pachtkontrakt folgendes:
Die Gutsherrschaft unterstützt nötigenfalls den Pächter, dass von den Untertanen die Hofdienste nach der hergebrachten guten Ordnung auf gehörige, landesübliche Art und Weise geleistet werden, wohingegen ihm kein weiterer Dienstzwang zugestanden wird, als dass er, jedoch mit vieler Vorsichtigkeit und ohne ganz erhebliche Ursache, etwa einem Jungen und einer Dirne, wenn sie den guten Wahrnehmungen keinen Platz geben wollen, ein paar Schläge mit der Peitsche oder dem Stock ausreichen könne. Die anderen Strafen mit dem Esel, Pfahl, und Keller behält sich die Gutsherrschaft vor.
Andere Delikte wie das unerlaubte Besorgen von Brennholz aus den Wäldern des Gutsherrn kamen
auf Gut Seekamp anscheinend häufig vor und wurden auch durch das Anbinden an so genannte
Strafpfähle
geahndet, die bei der Dänischenhagener
Kirche aufgestellt wurden. Dort wurden die Ertappten dann an mehreren Sonntagen bei der
Kirchpforte zur Schau gestellt. Auf dem Rücken bekamen sie als Zeichen ihres Vergehens ein Bund
Holz geschnallt.
Und wenn das nicht helfen will, sollen sie auf Unsere ordre nach der Västung [=Festung Friedrichsort] in Arbeit gebracht werden.
© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 12-06-2016 11:14
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Esel_%28Strafmittel%29. ↩