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Gibt es eine Verordnung über häusliche Krankenpflege?

Nein:

In diesem Fall sollte der Pflegedienst den behandelnden Arzt um die Ausstellung einer Verordnung über Häusliche Krankenpflege bitten. In vielen Fällen stellt der behandelnde Arzt auch von sich aus eine solche Verordnung aus und schaltet dann einen ihm bekannten Pflegedienst ein.

Ja:

Die Verordnung über Häusliche Krankenpflege wird vom Patienten und vom Pflegedienst unterschreiben und dann der Krankenkasse zur Genehmigung zugesandt. 

 Achtung: Nur Ärzte, die eine Arztnummer haben, dürfen eine solche Verordnung ausstellen. Oft ist das bei Krankenhäusern nicht der Fall. Eine solche Verordnung dient nur der Absicherung des Pflegedienstes. Der Patient bzw. der Pflegedienst ist verpflichtet, am nächsten Werktag bei einem niedergelassenen Arzt eine neue Verordnung anzufordern.

Die Verordnung über Häusliche Krankenpflege wird vom Patienten und vom Pflegedienst unterschreiben und dann der Krankenkasse zur Genehmigung zugesandt. Sowohl bei der Ausstellung als auch bei der Genehmigung sind Arzt und Krankenkasse an die Richtlinien über die Häusliche Krankenpflege (HKP-Richtlinie) gebunden.

Weitere Informationen.

Sonderfall Privat Krankenversicherte

In diesem Fall reicht nicht der ambulante Pflegedienst, sondern der Versicherte die Verordnung über häusliche Krankenpflege bei seiner Krankenkasse ein. Da viele Versicherte ihre Rechnungen sammeln und erst später an die Krankenkasse schicken, kann es sein, dass es sich erst später herausstellt, dass die Krankenkasse die laut der Verordnung zu erbringenden Leistungen nicht oder nur unvollständig genehmigt. ES kann auch sein, dass die Kostenerstattung niedriger ist als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Man sollte dies alles als privat Versicherter unbedingt zeitnah mit seiner Krankenkasse abklären!