Insten
Mit dem Begriff Insten
(= Insasse) wurden in
der bäuerlichen Gesellschaft jene Bewohner bezeichnet, die als Tagelöhner auf den Gütern lebten —
dabei wurde die gesamte Familie mit einbezogen. Auch Landmann
genannt besaßen sie
weder Land noch Wohnraum und mußten zur Miete wohnen. Die Insten hatten meist selbst einen oder
mehrere Knechte.
Demgegenüber verfügten Hufner
oder Kätner
über eigenes Land zum Bewirtschaften. Zur Zeit der Leibeigenschaft bewirtschafteten die so genannten
Heuersleute
1 Land, das
sie vom Gutsherren gepachtet hatten.
Im Dänischen Wohld waren die Güter in der Regel im Besitz Adeliger, deren Familien hier oft bereits seit Jahrhunderten beheimatet waren.
© Bert Morio 2018 — Zuletzt geändert: 05-06-2019 15:51
vom Begriff Grundheuer
abstammend: Abgabe oder Pacht vom in Erbpacht
gegebenen Grund und Boden. Bodennutzungspacht. ↩