Hufner
Mit den Wort Hufe
wird eine Hofstelle eines
Leibeigenen (Hufner
) bezeichnet, wobei je nach
Größe der Hofstelle und Umfang der gegenüber dem Gutsherrn zu erbringenden Dienstleistungen
zwischen Voll-, Halb- und Viertelhufen unterschieden wird. Bei einer Hufe handelt es sich um eine
Bauernstelle mit ca. 60 Tonnen
Land. Die Tonne war ursprünglich einem Getreidemaß
für eine Kornmenge von ca. 115 Litern, das auf eine Landfläche übertragen wurde, wobei die reale
Landfläche aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Böden und damit der Erträge sehr
unterschiedlich sein konnte.
Ein Hufner in Holtenau bewirtschaftete eine Fläche von ca. 40 Hektar. Die Landfläche entsprach
von ihrem Ertrag in etwa der Nutzungsfläche für eine Familie. Der Hufner konnte seine
Bauernstelle relativ selbständig betreiben, jedoch blieb der Gutsherr der Eigentümer des Landes.
Auf den Feldern, die der Gutsherr in eigener Regie bewirtschaftete, mußte der Hufner in einem
bestimmten Umfang so genannte Hand- und Spanndienste
leisten. Zudem mußte er
Wirtschaftserzeugnisse und Geld an den Gutsherrn abgeben, wobei diese beiden Abgaben nicht
besonders hoch waren. Als Teilhaber an der Dorfgemeinschaft besaß der Hufner ein Mitspracherecht
in der Gemeinde und konnte die Gemeindeländereien — beispielsweise für die Weide seiner Tiere —
nutzen.
Von jeder Hufe mußten täglich 4 Personen und 8 Pferde auf dem Gutshof erscheinen, entsprechend
weniger Personen und Tiere von den Halb- und Viertelhufen. Zudem mußte der Hufner jedes Jahr
einen gewissen Betrag an Grundheuer
an den Gutsherren zahlen. Auch nach der
Aufhebung der Leibeigenschaft wurden diese Bezeichnungen
beibehalten.
Welchen Wert die Dienste und Abgaben an den Gutsherrn für diesen hatten, zeigt der Vergleich
mit den Abgaben, die jene Bauern zu entrichten hatten, die Freie waren und ihre Bauernstelle vom
Gutsherrn gemietet hatten (Heuersleute
): So nennt
der Heimatforscher Nikolaus Detlefsen für das Jahr 1741 folgende Zahlen: die 3 Prieser Halbhufner
zahlten dem Gutsherrn je 2 Reichstaler und 7 Schilling Grundheuer während der Heuersmann der
vierten Prieser Halbhufe 50 Reichstaler an Heuer zu entrichten hatte.
Die Feudalquote
, d. h. die Gesamtmenge der Abgaben und Leistungen an Herren,
Kirche und Staat, lag offenbar relativ unabhängig von der jeweiligen Agrarverfassung bei 40–50%
der Erträge.
Im Gegensatz zu den Hufnern bewirtschaften Kätner kleinere Bauernstellen oder gar keine wie die Insten.
© Bert Morio 2017 — Zuletzt geändert: 02-11-2017 16:43
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