Heuersleute
Als Heuersleute
wurden jene Bauern bezeichnet,
die Freie
, d. h. keine Leibeigenen, waren und
ihre Bauernstelle vom Gutsherrn gepachtet hatten. Sie zahlten dem
Besitzer des Landes eine Pacht, die so genannte Grundheuer
.
© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 11-06-2019 07:52