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Die Verkehrsregeln auf dem Nordostseekanal unterteilen die den Kanal
befahrenden Schiffe in verschiedene so genannte Verkehrsgruppen
,
je nach Größe und/oder Ladung des Schiffes (z. B. bei einem
Tanker). Die erste Kanalweiche nach dem Holtenauer Binnenhafen
liegt westlich der Prinz-Heinrich-Brücken vor Knoop.
Aufgrund der besonderen physikalischen Bedingungen beim Befahren eines relativ schmalen Gewässers — die bereits kurz nach der Inbetriebnahme des Kanals im Jahr 1895 zur Einführung einer Kanalsteurerpflicht (siehe Kanalsteurer) führten — dürfen Schiffe einer gewissen Größe einander nicht mehr passieren. Da alle Schiffe in eine spezielle Verkehrsgruppe eingeteilt sind, darf die Summe beider Schiffe eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Wenn die addierten Verkehrsgruppen — je nach Kanalabschnitt und ob ausgebaut oder noch nicht ausgebaut — die Zahl 6, 7 bzw. 8 überschreiten muß eines der beiden Schiffe in einer der 12 Kanalweichen an den dafür vorgesehenen Dalben festmachen und warten bis das andere Schiff passiert hat.
Als der Kaiser-Wilhelm-Kanal einst im
Hinblick auf einen schnellen Transfer der Kaiserlichen
Kriegsflotte von der Nord- in die Ostsee und umgekehrt konzipiert
wurde (siehe Strategische
Bedeutung des Kaiser-Wilhelm-Kanals), plante man zudem so
genannte Wendestellen
,
die es den Kriegsschiffen ermöglichen sollten, im engen Kanal die
Richtung zu wechseln.
Siehe auch:
© Bert Morio 2016 — Zuletzt geändert: 30.05.2020