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Das Kaiserliche Kanalamt ging am
1. Juli 1895 aus der für den Kanalbau zuständigen Kaiserlichen Kanalkommission
hervor und sollte den reibungslosen Betrieb des Kaiser-Wilhelm-Kanals überwachen. Es war der
Vorläufer des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA).
Der großen strategischen Bedeutung des neuen Kanals entsprechend wurde kein Zivilist, sondern mit dem Kapitän zur See a. D. Maximilian A. Th. Piraly (1848-1917)1 einen ehemaliger Militär zum Betriebsdirektor des Kaiser-Wilhelm-Kanals ernannt. Gleichzeitig wurde zur Wahrung der generellen Verteidigungsinteressen am 29. Oktober 1895 der Konteradmiral Richard Aschenborn zum Marinekommissar für den Kaiser-Wilhelm-Kanal ernannt.
Mit dem 1. Juli d. J. fungiert bereits für den Betrieb des Kanals das neu errichtete Kanal-Amt unter der Präsidentschaft des Geheimen Reg.-Rats Loewe. Eine eigentliche Trennung dieses Amtes von der bisherigen Kanal-Kommission hat noch nicht stattgefunden, sondern beide Ämter lauen vorläufig neben einander her, bis die definitive Fertigstellung des Kanals erfolgt ist und ein Weiterbestehen der Kanal-Kommission nicht mehr erforderlich wird. Ebenso bleiben auch die bisherigen Bauämter und Bauabteilungen der ganzen Kanalstrecke bis auf weiteres noch bestehen. Denselben liegt neben den Fertigstellungsarbeiten, Abwicklungen der Abrechnungen, Verkäufen der nicht zum Kanal gebrauchten Grundstücke u.s.w. auch die bauliche Unterhaltung des Kaiser Wilhelm-Kanals ob. Dagegen bildet die Verwaltung des Schiffahrtsbetriebes bereits ihr eigenes dem Kanalamt unterstelltes Organ unter der Direktion des Kapitän z.S. a.D. Piraly; diesem unterstellt sind die bisherigen Hafenkapitäne Schloepke zu Brunsbüttel und Fuchs zu Holtenau.2
Abb.: Dienst- und Wohnhaus des
Leiters des Kaiserlichen Hafenamtes Holtenau. Rechts hinten das
Lotsenhaus, links die Dankeskirche noch mit ursprünglichem
Kirchturm.
Überhaupt spiegelte das Erscheinungsbild der Kanalverwaltung den wilhelminischen Obrigkeitsstaat mit seiner fein abgestuften Hierarchie wieder, was exemplarisch in der Kleiderordnung zum Ausdruck kam:
In einer Vorschrift über die Dienstkleidung des Personals der Verwaltung des Kaiser-Wilhelm-Kanals sind genaue Anweisungen enthalten, wer was und zu welcher Zeit zu tragen hatte. Fein abgestuft geht es von oben nach unten: Oberlotsen (die heutigen Ältermänner), Oberschleusenmeister, Schleusenmeister, Obermaschinisten, Hafenmeister, Kanalmeister 1. Klasse, Lotsen, Schiffsführer, Steuerleute, Schleusenwärter, Fährwärter, Maschinisten und deren Assistenten, Kanalmeister 2. Klasse, Brückenmeister und –maschinisten, Telegraphenaufseher und –meister, Leitungsaufseher, Matrosen, Heizer, Kanalarbeiterkorps und Nachtwächter.
Zu feierlichen Anlässen mußte Dienstkleidung getragen werden, ansonsten Zivilkleidung mit Dienstmütze, wobei jedoch die Lotsen, Schiffsführer und Schiffspersonal und sogar die Nachtwärter stets die alte Dienstkleidung zu tragen hatten. Die Lotsen hatten außerdem ihr Abzeichen auf Jacke oder Mantel zu tragen, ihre Wintermütze durften sie nur an Bord, niemals an Land tragen und das Säbelkoppel war unter dem Rock zu tragen, wobei die Uniform der Lotsen allerdings auf deren eigene Kosten ging.
Abb.:
Der erste Kanalamtspräsident Carl Loewe.
Der Kaiserlichen Kanalverwaltung – besser gesagt dem
Kaiserlichen Kanalamt
in Kiel – unterstanden die
Wasserbauinspektionen Holtenau und Brunsbüttel mit 5
Kanalmeistereien und die Maschinenbauinspektion Rendsburg mit
einer eigenen Staatswerft. In Brunsbüttel und Holtenau wurden
Hafenkapitäne eingesetzt, die den Schiffsverkehr an den beiden
Kanalausgängen zu beaufsichtigen hatten.
Den Hafenkapitänen unterstanden nicht nur die vier Hafenmeister, sondern auch die Lotsen und anderes im Auftrag der Kanalverwaltung tätiges Personal auf Schleppern oder das Betriebspersonal auf den Schleusen. In früheren Zeiten hatte der Holtenauer Hafenkapitän seine Dienstwohnung in der Kanalstraße Nr. 50. Heute sitzt der Holtenauer Hafenmeister bzw. -aufseher am Tiessenkai.
Abb.: Der zweite Kanalamtspräsident Georg Kautz.
Der erste Präsident des Kaiserlichen Kanalamtes war der 1907 auf dem Friedhof Holtenau beigesetzte Carl Loewe. Der erste Betriebsdirektor war Admiral a. D. Albertus Petruschky (*1866; †1943), der Hafenkapitän Fuchs und der Kaiserliche Oberlotse Gustav Freiwald. Zweiter Präsident des Kanalamtes war ab 1907 Georg Kautz.
Abb.: Geheimer Oberbaurat der Kaiserlichen Kanalkommission
Johann Fülscher.
Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde 1919 das Kaiserliche
Kanalamt in Reichskanalamt
umbenannt. In dieser
Form arbeitete es bis zum 1. April 1939 als an seiner Stelle die
Wasserstraßendirektionen
als eine gesonderte
Abteilung beim Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein
eingerichtet wurde. Das Kaiserliche Kanalamt überdauerte so in der
einen oder anderen Form die Wirren der Geschichte, zuletzt bestand
es in Form des Kanalamtes Kiel-Holtenau
, das
zuletzt als Außenstelle geführt und schließlich mit Wirkung vom 1.
Dezember 1978 aufgelöst wurde.
Abb.: Das Kanalamt im April 2019, rechts der neue Anbau und
links das Entwässerungssiel. (© Bert Morio 2019)
Siehe auch:
© Bert Morio — Zuletzt geändert: 09.19.2021